Seit 20 Jahren wird durch Verordnungen, die dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter bzw. dem Schutz der Umwelt dienen, Einfluß auf die Teilereinigung genommen.
So werden einerseits die zulässigen Arbeitsplatzkonzentrationen und andererseits die zulässigen Emissionen reduziert. Einige Reinigungsmittel wurden völlig ausgegrenzt, da sie entweder die Ozonschicht schädigten oder im Verdacht karzinogener Wirkung standen.
Derzeit wird in Deutschland die Europäische Verordnung zur Emissionsbegrenzung von Kohlenwasserstoffen und modifizierten Alkoholen umgesetzt.
Letztendlich weiß der Betreiber aber bis heute nicht verbindlich, mit welchem Lösemittel er in Zukunft arbeiten darf.
Um diesen "gordischen Knoten" zu durchschlagen, hat die PERO AG eine Anlage entwickelt, in der alle Lösemittel eingesetzt werden können: Chlorkohlenwasserstoffe genauso wie fluorierte Kohlenwasserstoffe, brennbare Kohlenwasserstoffe oder modifizierte Alkohole.
Die Maschine genügt sowohl den Vorschriften der Emissionsbegrenzung als auch den Vorschriften des Brand- und Explosionsschutzes.
Das Umstellen von einem Lösemittel auf ein anderes kann vom Betreiber direkt am Display durchgeführt werden. (Vorausgesetzt, die Maschine wurde von vornherein entsprechend ausgelegt.)
Anläßlich der EMO 2001 stellen wir das kleinstes Modell dieser Reihe, die Vollvakuum-Maschine "V1-ex", vor.
Mit dieser Maschine haben die Unternehmen wieder die Möglichkeit, ohne Vorbehalte zu investieren.
Die Befürchtung, aufgrund sich verändernder Vorschriftenlage eine 'Investitionsruine' zu kaufen, ist mit dieser Maschine gegenstandslos geworden.
©PERO AG - Stand: 21.08.01